Stand: 21. August 2026 · Vertragsversion 2026-08

Allgemeine Geschäftsbedingungen für BLuCaTeamHub

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist BLUCA – Software · Hardware · Digital Solutions, Inhaberin Jessica Gerstner, Heinrich-Heine-Str. 20, 29640 Schneverdingen („BLuCa“). Diese AGB gelten für die zeitweise Überlassung der webbasierten Vereinssoftware BLuCaTeamHub an Vereine, Verbände, Unternehmen und sonstige Organisationen („Kunde“).

BLuCaTeamHub wird ausschließlich für berufliche, gewerbliche oder organisationsbezogene Zwecke angeboten. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können kein TeamHub-Abonnement abschließen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher Bestätigung in Textform.

2. Vertragsschluss und Vertretungsberechtigung

Die Darstellung von Paketen ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt nach Auswahl von Paket, Preisstaffel und Laufzeit sowie Bestätigung dieser AGB und der Vertretungsberechtigung eine verbindliche Bestellung ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, Zahlungsbestätigung und Freischaltung oder Beginn der Leistung durch BLuCa zustande.

Die bestellende Person versichert, den Kunden wirksam vertreten zu dürfen. Änderungen dieser Berechtigung sind BLuCa unverzüglich mitzuteilen.

3. Leistungen

BLuCa stellt die gebuchten Module für die Vertragsdauer über das Internet bereit. Maßgeblich sind Paketbeschreibung und Bestellbestätigung. BLuCa darf Funktionen weiterentwickeln, soweit der vereinbarte Kernnutzen erhalten bleibt. Individuelle Anpassungen, Datenmigrationen, Schulungen oder besondere Supportleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

4. Zugang und Mitwirkung

Der Kunde benennt Administratoren, schützt Zugangsdaten, vergibt Rollen nach dem Erforderlichkeitsprinzip und hält Stammdaten aktuell. Er ist für die Rechtmäßigkeit der eingestellten Inhalte, Daten und Einladungen sowie die Information seiner Mitglieder verantwortlich. Konten dürfen nicht unbefugt geteilt werden. Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich zu melden.

5. Preise, Staffel und Abrechnung

Es gelten die in der Bestellübersicht ausgewiesenen Preise. Der angezeigte Monatsbetrag kann ein rechnerischer Vergleichspreis sein. Zahlungspflichtig ist der für sechs oder zwölf Monate ausgewiesene Gesamtbetrag. Die maßgebliche Preisstaffel kann insbesondere von aktiven Mitgliedern, Kursen, Kinderschwimmkursen oder DigiPässen abhängen.

Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Ist BLuCa zur Umsatzsteuerbefreiung oder Kleinunternehmerregelung berechtigt, wird dies auf Rechnung und Bestellübersicht ausgewiesen. Eine Preisstaffel wird bei Vertragsschluss dokumentiert; Änderungen für einen folgenden Zeitraum werden vor dessen Beginn transparent mitgeteilt.

6. Zahlung

Zahlungen werden über Mollie B.V. und die im Checkout angebotenen Zahlarten abgewickelt. Der Kunde sorgt für ein gültiges Zahlungsmittel. Bei Rücklastschrift oder Zahlungsverzug darf BLuCa nach angemessener Mahnung den betroffenen Zusatzdienst vorübergehend sperren. Gesetzliche Ansprüche und der Zugang zu Datenexportmöglichkeiten bleiben unberührt. Fehlgeschlagene Abbuchungen beenden den Vertrag nicht automatisch.

7. Laufzeit und ordentliche Kündigung

Die anfängliche Laufzeit beträgt nach Wahl sechs oder zwölf Monate. Beginn und bezahlter Zeitraum ergeben sich aus der Bestellbestätigung. Soweit im Checkout keine abweichende Verlängerung vereinbart wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um den zuletzt gebuchten Abrechnungszeitraum, wenn er nicht spätestens einen Monat vor dessen Ende gekündigt wird.

Die Kündigung kann im Administrationsbereich „Pakete & Abos“ oder in Textform an info@bluca.de erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang. BLuCa bestätigt die Kündigung und das Vertragsende elektronisch. Die Kündigung stoppt künftige Abbuchungen; der bezahlte Zugang bleibt bis zum Laufzeitende bestehen.

8. Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, rechtswidriger Nutzung, schwerwiegender Gefährdung der Systemsicherheit oder wiederholter wesentlicher Vertragsverletzung trotz Abmahnung vorliegen.

9. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen

BLuCa strebt eine hohe Verfügbarkeit an, schuldet aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit, sofern keine gesonderte Leistungsvereinbarung geschlossen wurde. Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen von Telekommunikationsnetzen und höhere Gewalt können die Nutzung vorübergehend einschränken. Planbare wesentliche Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt.

10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Parteien beachten die Datenschutzgesetze. Soweit BLuCa personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Der Kunde bleibt für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Löschregeln, Rollen und Weisungen verantwortlich. Funktionen mit künstlicher Intelligenz dürfen nicht für Diagnosen oder automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung verwendet werden.

11. Rechte an Software und Inhalten

BLuCa räumt für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang ein. Rechte an Software, Gestaltung und Dokumentation verbleiben bei BLuCa. Rechte an vom Kunden eingestellten Daten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

12. Datenexport und Vertragsende

Der Kunde soll während der Laufzeit angebotene Exportfunktionen nutzen und eigene Sicherungen fachlich wichtiger Daten vorhalten. Nach Vertragsende wird BLuCa dem Kunden für einen angemessenen Zeitraum von grundsätzlich 30 Tagen einen vereinbarten Export ermöglichen, soweit keine Sicherheits-, Rechts- oder Zahlungsgründe entgegenstehen. Anschließend werden Auftragsdaten nach Weisung gelöscht oder zurückgegeben, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten keine weitere Speicherung verlangen.

13. Mängel und Haftung

Der Kunde meldet Störungen nachvollziehbar und unterstützt deren Analyse. BLuCa haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen mit Wirkung für laufende Verträge werden in Textform mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt. Wesentliche Leistungs-, Preis- oder Laufzeitänderungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung oder wirken erst für einen folgenden Vertragszeitraum, soweit gesetzlich erforderlich.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von BLuCa. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.