Stand: 21. August 2026 · Version 2026-08

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

zwischen dem in der Bestellbestätigung bezeichneten Verein oder der Organisation („Verantwortlicher“) und BLUCA – Software · Hardware · Digital Solutions, Inhaberin Jessica Gerstner („Auftragsverarbeiter“).

1. Gegenstand und Dauer

BLuCa verarbeitet personenbezogene Daten zur Bereitstellung, Wartung, Sicherung und Unterstützung von BLuCaTeamHub nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen. Diese AVV gilt für die Dauer des Hauptvertrags und bis zur Rückgabe oder Löschung der Auftragsdaten.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Anpassen, Abrufen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln innerhalb berechtigter Vereinsrollen, Einschränken, Sichern, Exportieren und Löschen. Zwecke sind Vereinsverwaltung, Mitglieder- und Rollenverwaltung, Training, Kurse, Kommunikation, Anwesenheit, DigiPass-Verknüpfungen, Arbeitszeit, Schutz- und freiwillige Wohlbefindensfunktionen sowie die vom Verantwortlichen aktivierten Module.

3. Daten und betroffene Personen

BetroffeneMitglieder, Kinder, Eltern, Trainer, Kursleiter, Helfer, Beschäftigte, Ehrenamtliche, Interessenten, Vereinsadministratoren und Kontakte.
DatenartenStamm- und Kontaktdaten, Mitglieds- und Rollenangaben, Termine, Kurs- und Trainingsdaten, Anwesenheiten, Kommunikation, Arbeitszeiten, Nachweise, Dateien, Protokoll- und Nutzungsdaten.
Besondere KategorienJe nach aktivierter Funktion können Gesundheits- oder Wohlbefindensangaben verarbeitet werden. Der Verantwortliche muss hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage, besondere Zugriffsbeschränkungen und Löschregeln festlegen.

4. Weisungen

BLuCa verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Konfiguration, Rollenvergabe und Nutzung der Funktionen gelten als Weisungen im Rahmen des Hauptvertrags. Hält BLuCa eine Weisung für rechtswidrig, wird der Verantwortliche unverzüglich informiert und die Ausführung darf bis zur Klärung ausgesetzt werden.

5. Pflichten von BLuCa

6. Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche stellt Rechtsgrundlagen und Informationspflichten sicher, prüft Weisungen, verwaltet Rollen, beschränkt besondere Daten, bearbeitet Betroffenenanfragen und legt Aufbewahrungs- und Löschfristen fest. Er nutzt keine Demo- oder Testumgebung für echte personenbezogene Daten.

7. Unterauftragsverarbeiter

BLuCa darf die nachfolgend bezeichneten Unterauftragsverarbeiter einsetzen und über Änderungen in Textform oder innerhalb des Administrationsbereichs informieren. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen widersprechen.

DienstZweckOrt/Transfer
IONOS SEHosting, Infrastruktur und gegebenenfalls E-Mail-VersandDeutschland/EU nach aktueller Konfiguration
OpenAI – nur bei aktivierter KI-FunktionVerarbeitung ausdrücklich an die KI übermittelter EingabenGemäß der bei Aktivierung geltenden Vereinbarung, Region und Transfergarantie

Mollie verarbeitet Zahlungsdaten grundsätzlich als eigenständiger Zahlungsdienstleister und nicht als Unterauftragsverarbeiter für Vereinsmitgliederdaten. Es werden nur die für Zahlung und Zuordnung erforderlichen Vertrags- und Zahlungsdaten übermittelt.

8. Technische und organisatorische Maßnahmen

Die Maßnahmen werden risikoorientiert weiterentwickelt. Eine Verringerung des vereinbarten Schutzniveaus ist unzulässig.

9. Drittlandübermittlungen

Übermittlungen außerhalb EU/EWR erfolgen nur bei zulässiger Rechtsgrundlage und geeigneten Garantien, insbesondere Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln samt erforderlicher Zusatzmaßnahmen. Nicht benötigte Drittlandübermittlungen werden vermieden.

10. Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende gibt BLuCa Auftragsdaten nach Vereinbarung zurück oder stellt einen Export bereit und löscht verbleibende Kopien nach Ablauf des vereinbarten Übergangszeitraums, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Sicherungskopien werden im regulären Überschreibzyklus gelöscht und bis dahin gesperrt.

11. Nachweise und Kontrollen

BLuCa stellt erforderliche Informationen bereit. Vor-Ort-Prüfungen sind mit angemessener Vorankündigung, während üblicher Geschäftszeiten und unter Schutz anderer Kunden durchzuführen. Nachweise unabhängiger Prüfungen können gleichwertig berücksichtigt werden.

12. Schlussbestimmungen

Bei Widersprüchen geht diese AVV hinsichtlich der Auftragsverarbeitung dem Hauptvertrag vor. Änderungen und Nebenabreden bedürfen Textform. Die Haftungsregelungen des Hauptvertrags bleiben unberührt.

Ort, Datum · Verantwortlicher
Ort, Datum · BLuCa